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Weißer Kombi mit deutschem Kennzeichen auf einem Parkplatz

Ab- und Ummeldung: Papierkram, den Sie nicht machen müssen

Umzug, Verkauf oder Stilllegung: Mit einer Vollmacht erledigen wir den Gang zur Zulassungsstelle für Sie.

Drei Anlässe führen zur Zulassungsstelle. Bei allen dreien reicht eine Vollmacht, damit wir statt Ihnen dort stehen.

Umzug

Neue Adresse, was jetzt?

Die neue Anschrift muss unverzüglich zur Zulassungsbehörde. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, wird nur die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigt. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, kommt die Ummeldung dazu.

Ihr Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 überall in Deutschland behalten. Neue Schilder gibt es nur, wenn Sie welche wollen.

Verkauf

Auto ist weg, Halter bin noch ich?

Wir erstatten die Veräußerungsanzeige, damit die Behörde den neuen Halter kennt. Das ist Ihre gesetzliche Pflicht als Verkäufer.

Wichtig: Die Anzeige allein beendet Ihre KFZ-Steuer nicht. Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, läuft sie weiter. Sicher sind Sie erst, wenn der Käufer umgeschrieben hat oder das Auto außer Betrieb gesetzt ist.

Abmeldung

Auto soll stillgelegt oder verschrottet werden?

Amtlich heißt das Außerbetriebsetzung. Wir entstempeln die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle und bringen Ihnen Schilder und Bestätigung zurück.

Bei einer Verschrottung gehört der Verwertungsnachweis dazu, den reichen wir gleich mit ein.

So läuft es ab

Sie schreiben uns kurz, worum es geht, ein Foto vom Fahrzeugschein hilft. Sie bekommen die Unterlagenliste und das Vollmacht-Formular zurück. Den Umschlag holen wir in Stuttgart und der Region auf Wunsch bei Ihnen ab, sonst geht er per Post. Danach melden wir uns erst wieder mit der Bestätigung, den Papieren und, falls angefallen, den entstempelten Kennzeichen.

Das gilt bundesweit, für Privatfahrzeuge genauso wie für Firmenwagen. Ihre Originalunterlagen bekommen Sie vollständig zurück; nur die Vollmacht bleibt bei der Behörde in der Fahrzeugakte.

Steht statt der Ummeldung eine Neuzulassung an oder muss das Fahrzeug erst noch zu Ihnen überführt werden, übernehmen wir das im selben Auftrag.

Häufige Fragen zur Ab- & Ummeldung

Was kostet es, ein Auto abmelden oder ummelden zu lassen?

Unser Honorar steht vorab als Festpreis fest und richtet sich nach dem Aufwand. Dazu kommen die amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle und, falls nötig, die Kosten für neue Kennzeichenschilder. Diese Fremdkosten weisen wir im Angebot getrennt aus.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Umzug?

Die neue Anschrift muss unverzüglich mitgeteilt werden, eine feste Frist in Tagen nennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht. Warten Sie nicht zu lange: Wird es bei einer Kontrolle bemerkt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden.

Kann ich mein Kennzeichen nach dem Umzug behalten?

Ja. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten, auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg. Neue Schilder gibt es nur, wenn Sie sie ausdrücklich möchten.

Ich habe mein Auto verkauft. Endet damit meine KFZ-Steuer?

Nein. Die Veräußerungsanzeige, die wir für Sie erstatten, meldet der Behörde den neuen Halter, beendet aber weder die Steuerpflicht noch die Halterhaftung. Beides endet erst, wenn der Käufer das Fahrzeug auf sich umgeschrieben hat oder es außer Betrieb gesetzt ist. Lassen Sie sich die Umschreibung deshalb bestätigen.

Was brauche ich für die Abmeldung?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichenschilder und eine Vollmacht. Bei einer Verschrottung kommt der Verwertungsnachweis dazu. Sie bekommen anschließend die entstempelten Schilder und die Abmeldebestätigung fürs Archiv zurück.

Was steht bei Ihnen an?

Ein Foto vom Fahrzeugschein hilft. Den Festpreis bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Werktags.

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Angaben gemäß § 5 DDG
Dienstleistungsbetrieb Schneider
Inhaber: Andreas Schneider
Balthasar-Neumann-Straße 37
70437 Stuttgart

Kontakt
Telefon: 0162 405 42 09
E-Mail: info@dienstleistungsbetrieb-stuttgart.de

Umsatzsteuer
USt-IdNr.: DE9726031364

Verantwortlich für den Inhalt (§ 18 Abs. 2 MStV): Andreas Schneider, Anschrift wie oben.

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8. Umgang mit Fahrzeugunterlagen, Vollmachten und Auftragsdaten
Für Überführungen, Zulassungen und Ummeldungen überlassene Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigungen, Vollmachten, Ausweiskopien, eVB-Nummer, SEPA-Mandat) werden ausschließlich zur Erledigung des jeweiligen Auftrags verwendet und vertraulich behandelt. Empfänger sind je nach Auftrag: die für Sie zuständige Zulassungsbehörde; der von uns eingesetzte Betreiber des Zulassungsportals, über das wir Zulassungen, Ab- und Ummeldungen bundesweit digital einreichen; eine Schilderprägestelle, soweit Kennzeichen geprägt werden (Name und Kennzeichen); bei Überführungen der eingesetzte Fahrer sowie, bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen, der beauftragte Transport-Partnerbetrieb, jeweils beschränkt auf die für die Fahrt nötigen Daten (Name, Abhol- und Zieladresse, Telefonnummer, Fahrzeugdaten). Unsere Fahrer sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt. Ihre Originalunterlagen geben wir nach Abschluss vollständig zurück; die für den Behördengang erteilte Vollmacht verbleibt bei der Zulassungsbehörde in der Fahrzeugakte. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei der Weitergabe an Erfüllungsgehilfen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Aufbewahrung: bis zum Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Fristen (§ 147 AO, § 257 HGB), danach Löschung.

Stand: August 2026