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Heck eines Mercedes mit deutschem Kennzeichen

Zugelassen, ohne dass Sie aufs Amt müssen

Vollmacht und Unterlagen genügen: Wir übernehmen den Behördengang und bringen Ihnen Kennzeichen und Papiere.

Eine Zulassung ist kein Hexenwerk. Sie kostet nur einen halben Tag: Termin buchen, hinfahren, warten, Schilder prägen lassen, wieder anstellen.

Genau diesen halben Tag nehmen wir Ihnen ab. Sie unterschreiben eine Vollmacht und geben uns die Unterlagen, den Rest erledigen wir. Neuzulassung, Wiederzulassung, Halterwechsel beim Gebrauchtwagenkauf, dazu Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen.

Ein Wunschkennzeichen reservieren wir vorab online, damit es beim Termin keine Überraschung gibt. Die Schilder lassen wir prägen und montieren sie auf Wunsch gleich.

Das läuft bundesweit: Zugelassen wird bei der Stelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist, und die erreichen wir digital über ein Zulassungsportal. In Stuttgart und der Region sind wir zusätzlich persönlich vor Ort und holen den Umschlag bei Ihnen ab.

Checkliste

Was in den Umschlag gehört

Zum Abhaken, während Sie zusammensuchen.

Fürs Ausfuhrkennzeichen gilt eine eigene Liste: Dort braucht es eine Versicherungsbestätigung speziell für Ausfuhrkennzeichen mit Deckung im Zielland und eine gültige HU. Die normale eVB-Nummer reicht dafür nicht.

Was Sie noch wissen sollten

Die Vollmacht bekommen Sie nicht zurück
Sie verbleibt bei der Zulassungsstelle in der Fahrzeugakte, so will es die Behörde. Ihre Originalunterlagen dagegen bekommen Sie vollständig zurück.
Frisch überführt? Dann direkt anmelden
Wenn wir Ihr Fahrzeug ohnehin überführen, läuft die Zulassung im selben Auftrag: Die Kennzeichen sind bei Ankunft montiert, die Papiere liegen im Handschuhfach.
Für Händler
Sammel-Zulassungen nach Absprache, auch regelmäßig. Konditionen klären wir einmal und dann läuft es.

Häufige Fragen zur KFZ-Zulassung

Was kostet ein Zulassungsdienst?

Unser Honorar richtet sich nach dem Aufwand und steht vorab als Festpreis fest. Dazu kommen die amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle, die Kosten für die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls die Reservierung eines Wunschkennzeichens. Diese Fremdkosten weisen wir im Angebot getrennt aus, damit Sie die volle Summe kennen.

Wie lange dauert die Zulassung?

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, erledigen wir den Vorgang in der Regel innerhalb eines Werktags. Termine bei der Zulassungsstelle bekommen wir oft innerhalb von 48 Stunden.

Muss ich selbst zur Zulassungsstelle mitkommen?

Nein. Mit einer Vollmacht und den Unterlagen übernehmen wir den kompletten Vorgang. Das Vollmacht-Formular schicken wir Ihnen, Sie unterschreiben es und legen es zu den Papieren.

Geht die Zulassung auch, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?

Ja. Zugelassen wird bei der Stelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist, bei Firmenfahrzeugen am Standort. Wir wickeln das digital über ein Zulassungsportal ab und übernehmen An-, Ab- und Ummeldung deshalb bundesweit. In Stuttgart und der Region holen wir die Unterlagen auf Wunsch persönlich ab.

Reicht eine Kopie meines Personalausweises?

Das hängt von der Zulassungsstelle ab. Manche akzeptieren eine einfache Kopie, andere verlangen das Original oder eine beglaubigte Kopie des Ausweises vom Vollmachtgeber. Welche Form Ihre Behörde verlangt, klären wir vorab, damit der Termin nicht platzt.

Kann ich ein Wunschkennzeichen bekommen?

Ja. Wir reservieren es vorab online, damit es beim Termin verfügbar ist, lassen die Schilder prägen und montieren sie auf Wunsch gleich.

Was steht bei Ihnen an?

Ein Foto vom Fahrzeugschein hilft. Den Festpreis bekommen Sie in der Regel innerhalb eines Werktags.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG
Dienstleistungsbetrieb Schneider
Inhaber: Andreas Schneider
Balthasar-Neumann-Straße 37
70437 Stuttgart

Kontakt
Telefon: 0162 405 42 09
E-Mail: info@dienstleistungsbetrieb-stuttgart.de

Umsatzsteuer
USt-IdNr.: DE9726031364

Verantwortlich für den Inhalt (§ 18 Abs. 2 MStV): Andreas Schneider, Anschrift wie oben.

Verbraucherstreitbeilegung: Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).

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1. Verantwortlicher
Dienstleistungsbetrieb Schneider, Inhaber Andreas Schneider, Balthasar-Neumann-Straße 37,70437 Stuttgart, E-Mail: info@dienstleistungsbetrieb-stuttgart.de, Telefon: 0162 405 42 09.

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4. WhatsApp
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5. Cookies und Tracking
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6. Kartendarstellung
Die Karte des Einsatzgebiets auf der Startseite ist eine statische Grafik, die von unserem eigenen Server ausgeliefert wird. Es werden keine Kartendienste Dritter eingebunden, keine Kartenkacheln nachgeladen und keine Daten an Dritte übermittelt.

7. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Art. 21). Außerdem können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die betroffenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch genügt formlos an info@dienstleistungsbetrieb-stuttgart.de.

8. Umgang mit Fahrzeugunterlagen, Vollmachten und Auftragsdaten
Für Überführungen, Zulassungen und Ummeldungen überlassene Unterlagen (z. B. Zulassungsbescheinigungen, Vollmachten, Ausweiskopien, eVB-Nummer, SEPA-Mandat) werden ausschließlich zur Erledigung des jeweiligen Auftrags verwendet und vertraulich behandelt. Empfänger sind je nach Auftrag: die für Sie zuständige Zulassungsbehörde; der von uns eingesetzte Betreiber des Zulassungsportals, über das wir Zulassungen, Ab- und Ummeldungen bundesweit digital einreichen; eine Schilderprägestelle, soweit Kennzeichen geprägt werden (Name und Kennzeichen); bei Überführungen der eingesetzte Fahrer sowie, bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen, der beauftragte Transport-Partnerbetrieb, jeweils beschränkt auf die für die Fahrt nötigen Daten (Name, Abhol- und Zieladresse, Telefonnummer, Fahrzeugdaten). Unsere Fahrer sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt. Ihre Originalunterlagen geben wir nach Abschluss vollständig zurück; die für den Behördengang erteilte Vollmacht verbleibt bei der Zulassungsbehörde in der Fahrzeugakte. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei der Weitergabe an Erfüllungsgehilfen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Aufbewahrung: bis zum Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Fristen (§ 147 AO, § 257 HGB), danach Löschung.

Stand: August 2026